Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist Unterricht von Hund und Halter in Einzelstunden, festen Gruppenstunden, Welpengruppen, Kursen, Seminaren und Aktivitäten, Workshops, Veranstaltungen für Hund und Halter. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den Kunden/die Kundin abhängig ist.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Es können nur Hunde an den Gruppenstunden, Kursen und Einzelstunden der Wertachhunde-Hundeschule teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen, d.h. je nach Herkunft nach einer bis zwei Impfungen) verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis gegebenenfalls benötigt.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist bei Bedarf vorzulegen. Ist der Hund nicht versichert, haftet der Hundehalter/Kunde selbst für entstehende Schäden.
Das Lesen und Unterzeichnen der Platzordnung (falls notwendig) ist Voraussetzung und Bedingung für die Teilnahme an einem Kurs.
Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit der Trainerin der Wertachhunde-Hundeschule. Die Wertachhunde-Hundeschule behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
§ 3 Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme an den Gruppenstunden ausgeschlossen und dürfen das Trainingsgelände nicht betreten.
Der Kunde versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Symptome wie zum Beispiel Durchfall, Erbrechen oder Husten, sowie eitrige Nebenhölen- oder Augenentzündung sind dem Trainer mitzuteilen. Auch ein Befall von Ekto- oder Endoparasiten ist unverzüglich bekannt zu geben. Die Trainerin ist berechtigt, den Hund im Zweifelsfall vom Unterricht auszuschließen um die anderen Tiere der Gruppe von einer Ansteckung zu schützen und eine Kontamination (z.B. durch Kot oder Erbrochenes) des Trainingsgeländes zu verhindern.
Chronische Erkrankungen des Hundes sind der Trainerin vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Trainerin über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
Die Trainerin ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
Ausfälle von Kursstunden aufgrund von Krankheit von Hund oder Besitzer können nicht nachgeholt werden. Es steht dem Kunden im Falle einer Erkrankung des Hundes frei auch ohne den Hund an den Stunden teilzunehmen.
Ausnahme ist die Läufigkeit von Hündinnen während des Kurszeitraumes. Das Hund-Halter-Team scheidet aus dem Kurs aus und kann – ohne erneute Zahlung der Kursgebühr – nach Abstimmung mit Frau Ulrike Ross zu einem späteren Zeitpunkt in einen anderen Kurs wieder einsteigen.
§ 4 Vertrag/Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich, per Post, telefonisch oder E-Mail erfolgen. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt der Kunde, dass er die „Allgemeinen Geschäftsbedingen“ gelesen hat, diese mit der unterschriebenen Anmeldung anerkannt. Die Anmeldung ist somit verbindlich.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Gebühr für Erstgespräche, Einzel- oder Gruppenunterricht, Kurse, Seminare, Aktivitäten, Workshops und Veranstaltungen ist grundsätzlich sofort fällig. Alle jeweils aktuellen Gebühren sind auf dieser Website unter 'Preise' einsehbar. Die Zahlung für Kurse etc. hat sofort bzw. spätestens vier Wochen vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlung kann bar oder per Überweisung (Kontodaten werden dann bekannt gegeben) erfolgen.
Versäumt der Kunde durch eigenes Verschulden die Teilnahme an fest terminierten Kursen, Seminaren etc. können die versäumten Stunden nicht in Einzelstunden nachgeholt werden. Wird ein Kurs nicht beendet – gleich aus welchen Gründen – erfolgt keine (ggf. anteilige) Rückerstattung der Kursgebühr (außer bei Läufigkeit der Hündin).
Einzelstunden dauern – wenn nicht anders vereinbart – 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zu Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch Beratungsgespräche.
§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer von Kursen, Seminaren, Aktivitäten, Workshops und Veranstaltungen
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Leistung gilt nicht als Rücktritt. Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn kann die Wertachhunde-Hundeschule ohne weiteren Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen:
Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 20% des Teilnahmegebühren
Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 50% des Teilnahmegebühren
Bei Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Beginn bzw. Abbruch der Veranstaltung/Leistung 100% des Teilnahmegebühren
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§ 7 Absagen von Seiten des Kunden
Möchte der Kunde die Teilnahme an einer vereinbarten Einzelstunde- oder Gruppenstunde absagen, muss dies mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs- bzw. Leistungsbeginn per Telefon (persönlich), Nachricht oder E-Mail stattfinden. Erfolgt dies nicht oder verspätet, wird die jeweilige Veranstaltungs-/Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet bzw. die Leistung gilt von Seiten der Wertachhunde-Hundeschule als erbracht.
§ 8 Rücktritt durch die Wertachhund-Hundeschule
Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall der Kursleiterin oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden die Kurs- oder Einzelstunden am Ende des Kurses angehängt und nachgeholt bzw. ein neuer Termin für eine Einzelstunde vereinbart.
Dieser Termin ist bei Gruppenunterreicht für die gesamte Gruppe verbindlich und wird allein von Seiten der Wertachhunde-Hundeschule festgelegt.
Die Wertachhunde-Hundeschule behält sich das Recht vor, kurzfristig Trainings, Einzelstunden, Gruppenunterrichte, Seminare, Workshops ohne Gründe abzusagen. Hierfür entstehen dem Kunden dann keine Kosten.
§ 9 Haftung
Die Wertachhunde-Hundeschule, sowie deren Inhaberin Ulrike Ross, haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer oder deren Hunde verursacht werden. Dies betrifft auch die Einrichtungsgegenstände in den Kursräumen und dem Trainingsgelände. Selbiges gilt auch für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf öffentlichem Gelände.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin der Wertachhunde-Hundeschule handelt und sich auf dem Trainingsgelände oder auf öffentlichem Gelände befindet.
Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten der Wertachhunde-Hundeschule, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin hin handelt.
Bei Mitwirken/Anwesenheit von Kindern an den Gruppen- oder Einzelstunden haften die Eltern für ihre Kinder. Die Trainerin fungiert nicht als Aufsichtsperson für die Kinder.
Soweit der Kunde durch die Trainerin der Wertachhunde-Hundeschule aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Ist das Ableinen nicht erwünscht muss dies der Kunde unverzüglich mitteilen und seinen Hund angeleint lassen.
Die Wertachhunde-Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie selbst oder ihr Hund verursachen.
§ 10 Urheberrecht
Das Urheberrecht der bei den in Schulungen, Welpenspielstunden, Gruppen- oder Einzelunterricht ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich bei der Wertachhunde-Hundeschule. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen Zustimmung der Inhaberin Ulrike Ross.
§ 11 Nutzungsrechte
Die Wertachhunde-Hundeschule darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen Ihrer angebotenen Schulungen entstanden sind, öffentlich und in allen Medienformaten benutzen. Wird dies von einem Teilnehmer nicht gewünscht, so ist dies der Wertachhunde-Hundeschule ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.
§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Augsburg.